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AutorenbildLoris Stoffers

Alles zur Grundsteuererklärung

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Dies bedarf einer durch den Eigentümer oder dessen Vertreter abgegebene Grundsteuererklärung im Jahr 2022. Das bedeutet, dass Eigentümer von Immobilien im Jahr 2022 eine weitere Steuererklärung neben der üblichen Einkommenssteuererklärung abgeben müssen.

In diesem Artikel sollen die wichtigsten Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet werden und außerdem erklärt werden wie eine Grundsteuererklärung abzugeben ist und welche Daten Sie dazu brauchen.


Warum gibt es überhaupt eine Grundsteuerreform?

Die Grundsteuer wurde vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungskonform beurteilt. Dies bedeutet, dass der Bund und damit auch die einzelnen Länder, welche die Grundsteuer erheben, dazu angehalten wurden die Grundsteuer neu zu berechnen. Sinn und Zweck dieser Angelegenheit ist der Umstand, dass die Grundsteuer das letzte Mal 1964 und in den neuen Bundesländern sogar erst 1935 berechnet wurde. Dies führt laut dem Gericht zu verzerrten Werten, wodurch keine gleiche Besteuerung möglich ist. Die Grundsteuer wird anhand des Grundsteuerwerts festgesetzt, diese haben sich seit 1964, bzw. seit 1935 deutlich verändert, so dass eine verhältnismäßige und gleiche Grundsteuer nicht mehr gegeben ist und eine Neuberechnung stattzufinden hat.





Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Die neue Grundsteuerberechnung findet auf verschiedenen Wegen statt. Der Bund hat ein sog. Bundesmodell entworfen, welches jedes Bundesland zur Neuberechnung nutzen kann. Das Bundesmodell ist eine Formel zur Berechnung des Grundsteuerwerts, es nutzt verschiedene Daten, welche zur Berechnung benötigt werden. Durch die sog. Öffnungsklausel ist es allerdings jedem Bundesland freigestellt auch eine eigene Berechnungsformell aufzustellen und somit vom Bundesmodell abzuweichen. Die sogenannten Ländermodelle unterscheiden sich zum einen vom Bundesmodell, allerdings auch einzeln untereinander, so dass verschiedene Länder auch verschiedene Berechnungen nutzen und verschiedene Daten zur Berechnung benötigen. Die genaue Art der Berechnung ergibt sich aus den einzelnen Verordnungen und Gesetzen.


Bundesmodell:

· Berlin

· Brandenburg

· Bremen

· Mecklenburg-Vorpommern

· Nordrhein-Westfalen

· Rheinland-Pfalz

· Sachsen-Anhalt

· Schleswig-Holstein

· Thüringen

· Sachsen

· Saarland


Ländermodelle:

· Baden-Württemberg

· Bayern

· Hamburg

· Hessen

· Niedersachsen



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Grundlage der Berechnung bleibt bei allen Modellen allerdings die bereits vorher bestehende Berechnung:


Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer


Die Berechnung des sog. Grundsteuerwerts wird lediglich neu vorgenommen. Dazu unten mehr.


Wird die Grundsteuer teuer?

Ob die Grundsteuer teurer wird, fragen sich nun viele Haushalte, Immobilieneigentümer und sicher auch Mieter, denn die Grundsteuer ist bekannterweise umlagefähig. Pauschal kann leider nicht gesagt werden, ob und wenn wie viel die Grundsteuer teurer wird. Sicher ist nur, dass Immobilien, welche nicht mittelmäßigen oder schlechten Lagen erbaut wurden in den meisten Fällen von der Grundsteuerreform profitieren. Dies liegt vor allem an den meist niedrigen Bodenwerten. Somit werden gerade diese Grundstückseigentümer von der Novelle profitieren. Nicht profitieren werden wahrscheinlich Eigentümer mit Grundstücken in Bestlage, in der Innenstadt oder in besonders hochpreisigen Regionen. Dies gilt vor allem für Einfamilienhäuser mit großen Grundstücken in Siedlungen.





Wer muss die Grundsteuererklärung abgeben?

Jeder Grundstückseigentümer. Alternativ können dies im Auftrag der Grundstückseigentümer auch Steuerberater, Hilfskräfte (nahe Angehörige) und Verwalter tun. Die EOG Verwaltung beschäftigt sich seit Anfang des Jahres 2022 mit der Grundsteuerreform und ist dementsprechend gerne und kompetent behilflich. Wir haben unseren Verwaltungskunden schon allen die Grundsteuererklärung angetragen und werden dies auch gerne jedem Neukunden. Spreche Sie uns gerne an, sofern Sie Beratung im Bereich der Grundsteuerreform benötigen. Wir helfen Ihnen gerne.


Bis wann muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden?

Ab dem 1. Juli 2022 sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer aufgefordert, eine Erklärung für Ihren Grundbesitz abzugeben. In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Schleswig-Holstein werden alle Eigentümer einer Immobilie, sofern diese schon am 01.01.2022 Eigentümer gewesen sind, schriftlich von den entsprechenden Finanzverwaltungen dazu aufgefordert diese Erklärung abzugeben.

Die Grundsteuererklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einzureichen.


Wie muss die Erklärung abgegeben werden?

Sie ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Über das Internetportal „Mein ELSTER" ( www.elster.de) kann die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ab dem 1. Juli 2022 elektronisch übermittelt werden. Dazu bedarf es eines elektronischen ELSTER-Zugangs. Wer diesen noch nicht hat, muss jenen rechtzeitig anlegen. Dies ist unter der oben genannten Internetadresse möglich. Es ist zu beachten, dass eine Zugangsbeantragung bis zu 2 Wochen dauern kann. Aufgrund dessen ´, dass sich nun besonders viele Personen bei ELSTER anmelden werden, kann es sein, dass die Zugangsbeantragung sogar länger in Anspruch nimmt. In Ausnahmefällen ist eine Abgabe in Papierform möglich.

Alternativ zur Eigenabgabe kann die EOG Verwaltung für Sie die Grundsteuerklärung unter den entsprechenden Voraussetzungen vornehmen.





Was muss genau erklärt werden?

Erklärt werden müssen alle wichtigen Daten und Grundlagen zur Erklärung des Grundsteuerwertes. Dieser wird dann anhand der angegebenen Daten berechnet. Die anzugebenden Daten unterscheiden sich je nach Grundstück. Dabei ist vor allem zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie landwirtschaftlich genutzten Grundstücken und Forstwirtschaftsgrundstücken zu unterscheiden.

Grundsätzlich werden mindestens folgende Date benötigt:


1. Grundbuchblattnummer

2. Bodenrichtwert

3. Immobiliennutzungsart

4. Wohnfläche (aufgeteilt nach Einheiten)

5. Immobilienart (EFH, MFH o.Ä.)

6. Einheitenanzahl

7. Garagenanzahl

8. Baujahr

9. Flurstück, Flurnummer

10. Gemarkung



Die genau benötigten Daten können Sie dabei zum Einen im ELSTER-Portal einsehen, zum Anderen beraten wir gerne im Bereich der Grundsteuerreform und stellen Ihnen die benötigten Daten zur Verfügung und geben eine Datenübersicht heraus.



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