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Kontakt 

Sie haben eine Frage oder wollen uns mit einem Auftrag betrauen. Dann können Sie uns gerne kontaktieren. Wir sind stets für Sie zu erreichen. Gerne können Sie uns per Telefon, per Mail oder sogar per WhatsApp erreichen. Außerdem können Sie gerne das Kontaktformular unten nutzen. 

Viele Fragen ergeben sich bereits durch unser FAQ, welches Sie unten finden. Gerne stehen wir Ihnen dennoch bei jeder Frage zur Seite.

Was macht die Hausverwaltung?

Die EOG Verwaltung arbeitet für ihre Kunden vollumfänglich. Das bedeutet im Klartext das wir uns um alle Angelegenheiten des Objektes kümmern. Sei es die Mieter- oder Versorgerkomunikation, die Nebenkostenabrechnung oder die steuerlichen Aspekte. Wir gehen sogar soweit, dass unsere Kunden auch mit Themen die nicht zum Tagesgeschäft gehören gerne zu uns kommen können. 

Was bedeutet EOG?

Die drei Buchstaben EOG stehen für unsere Vorstellung von unserem Service. Sie bedeuten Erd- bis Obergeschoss was im übertragenen Sinne für unseren vollumfänglichen Concierge-Service steht. Das eben einfach keine Themen des Hauses unbedacht bleibt. 

Was kostet mich die Hausverwaltung?

Die Kosten für die Hausverwaltung werden bei uns nicht nach einem Prozentsatz, sondern nach Einheit abgerechnet. Der Preis für unseren vollen Concierge-Service beginnen bei 35,00€ pro Einheit. Wir bieten aber auch weitere Angebote die Sie unter dem Menüpunkt Hausverwaltung finden. 

Kann ich trotzdem meine eigenen Handwerker beschäftigen?

Ja. Grundsätzlich haben wir unseren festen Partnerfirmen, aber vielleicht arbeiten Sie selbst schon lange mit einem Betrieb zusammen und möchten das gerne weiterführen. 

Wie lange bin ich an die Hausverwaltung gebunden?

Es gibt bei uns Hausverwaltungsverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die Norm ist eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Arbeit einer Hausverwaltung beruht grundsätzlich auf einer langjährigen Beziehung zu dem Objekt und dessen Mieter weswegen solch ein Zeitraum das Minimum sein sollte. 

Ich habe nur eine Einheit, kann ich trotzdem eine Verwaltung beauftragen?

Ja. Die EOG Verwaltung scheut sich vor keiner "zu großen" oder "kleinen" Aufgabe. Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen auch wenn sie nur eine oder gar 1000 Einheiten haben. Wir werden Sie kompetent beraten.

Was bedeutet Concierge Service?

Wir haben diesen eher älteren Begriff gewählt um unseren Service zu beschreiben, da die Bedeutung am ehesten zu dem passt was wir tun. Denn wenn wir Ihr Objekt verwalten, ist das Einzige, was Sie am Ende mitbekommen, der finanzielle Überschuss. Wir sorgen im Klartext für alles. Sogar die Vorbereitung für Ihren Steuerberater. 

Kann man die Kosten für die Hausverwaltung umlegen?

Ja. Hier ist die Lage so, dass abgesehen von Gewerbeeinheiten wo es umlegbar ist, wir es bei einer Neuvermietung im gesetzlichen Rahmen die Kosten für die Hausverwaltung auch bei Privatvermietung auf den Mieter umlegen können. Dies ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Ich möchte mein Haus verkaufen, wie kann ich mich melden?

Hinter dem Namen EOG Verwaltung versteckt sich mehr als nur die Hausverwaltung. Wir arbeiten auch als Makler. Gerne können Sie uns bei Fragen kontaktieren. Einige Infos finden Sie unter dem Menüpunkt Makler.  

Welche Vorteile bietet ein Makler der EOG Verwaltung?

Wir bewerten nicht nur Ihre Immobilie und bieten diese auf dem Markt an, sondern sind vor allem daran interessiert für Sie das beste Ergebnis zu erzielen. Sei es der Wunsch nach einer bestimmten Käuferschaft oder der höchstmögliche Kaufpreis. Wir sorgen dafür, den Wert des Objekts ggf. zu erhöhen.

Welche Handwerker nutzt die Hausverwaltung?

Wir nutzen viele unserer Partnerfirmen. Mit diesen Arbeiten wir schon längere Zeit zusammen, so dass nicht nur Vertrauen, sondern auch gegenseitiger Respekt herrscht. Auf diesem Wege können wir schnelle und fachliche Dienstleistungen anbieten.

Wer zahlt den Makler?

Seit Ende 2020 gilt das Bestellerprinzip, so dass derjenige der den Makler bestellt ihn auch bezahlen muss. Der Besteller darf allerdings maximal 50,00% der Courtage auf die andere Partei übertragen.

FAQ

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Kontakt aufnehmen

Vielen Dank!

Wie wende ich mich an die Hausverwaltung?

Wir als Hausverwaltung sind stets für Sie erreichbar. Sei es telefonisch über die 0431 6475119 oder per E-Mail über info@eog-verwaltung.de. Alternative Kontaktmöglichkeiten können Sie gerne unserer Kontaktseite entnehmen.

Wann erhalte ich meine Abrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung erhalten Sie für das vergangenen Jahr immer im Folgejahr. Wann genau ist dabei von Objekt zu Objekt unterschiedlich, da diese erst fertiggestellt werden kann, wenn alle Abrechnungen der Versorger eingegangen sind. Üblicherweise erhalten Sie die Abrechnung im Juni-August.

Wie kündige ich meine Wohnung?

Wenn Sie Ihre Mietswohnung oder Ihr Mietshaus gerne kündigen möchten tun Sie dies bitte schriftlich an die Postadresse der EOG Verwaltung UG (haftungsbeschränkt). Bitte beachten Sie bei Kündigung die dreimonatige Kündigungsfrist.

Wie kann ich meine Zählerstände abgeben?

Sie werden von uns ein- oder mehrmals im Jahr dazu aufgefordert Ihre Zählerstände an uns zu übermitteln. Grundsätzlich erhalten sie dafür einen Rückumschlag von uns. Gerne können Sie diese allerdings auch per E-Mail abgeben oder online.

Wann erhalte ich meine Kaution zurück?

Nach Kündigung und Auszug erhalten Sie Ihre Kaution zurück. Wie lange dies dauert hängt tatsächlich von den Gegebenheiten ab. Grundsätzlich erhalten Sie meistens einen Teil Ihrer Kaution sofort zurück und den Einbehaltenen Teil nach der letzten Nebenkostenabrechnung.

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Die Untervermietung ist grundsätzlich gesetzlich erlaubt, bedarf allerdings der Zustimmung des Vermieters. Wir erteilen diese Zustimmung, sofern kein berechtigtes Interesse dagegen steht.

Bis wann muss die Miete eingegangen sein?

Bis wann die Miete bei uns eingegangen sein muss hängt vom Mietvertrag ab. Sofern keine Sondervereinbarung getroffen wurde, muss die Miete inklusive der Nebenkostenvorauszahlung bis zum 3. Werktag eines jeden Monats eingegangen sein.

Darf ich Tiere in meiner Wohnung halten?

Tiere sind grundsätzlich dann ohne Zustimmung erlaubt, wenn es sich um Kleintiere handelt. Sollte es sich nicht um ein Kleintier handeln, so bedarf das Halten in der Mietswohnung der Zustimmung der EOG Verwaltung.

Was passiert wenn meine Wohnung verkauft wird?

Kauf bricht nicht Miete. Sollte Ihre Wohnung verkauft werden, so müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Ihr Mietverhältnis gekündigt wird. Im Gegensatz dazu kann es allerdings sein, dass die Hausverwaltung des Objekts wechselt.

FAQ - für Mieter

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